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  Einsatzübung FwDV7 - 02.03.2017  
  Die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr Scheuerfeld müssen gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Atemschutz) mindestens einmal jährlich an einem Einsatz oder einer Übung unter Einsatzbedingungen teilgenommen haben.
Für vier Kameraden bestand an diesem Donnerstagabend die Möglichkeit eine Einsatzübung in einem leerstehenden Wohnhaus durchzuführen. Per Nebelmaschine und Dummypuppen konnten gezielte Szenarien dargestellt werden, wie z.B.:
- Absuchen einer verrauchten Wohnung
- Menschenrettung über Treppenhaus
- Weg zum Brandobjekt mit Schlauchmanagement und Türöffnung

Zwar bleibt die Temperaturbeaufschlagung aus, jedoch sind Sichtverhältnisse und die übrigen Einsatztätigkeiten recht realitätsnah darzustellen. Daher wird eine solche Übung durch die Übungsleiter immer mit Funkverkehr, dazugehöriger Atemschutzüberwachung und vorher unklarer Lage durchgeführt.
 



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